Regenbogen
Helfen in der Welt

Ihre Spende jetzt

an 1% für Kinder.

Dann kommt es bei den Kindern direkt an.

Helfen in der Welt

Danke sehr

1% für Kinder

bekommt Geld von der

gefina e. V.

Finanzberatungsgesellschaft

signet2 klein klein

www.gefina.info

Haus i.G.

Willkommen in der Residenzstadt Celle.

Übernachten Sie gut im Gästehaus im Garten!

www.airbnb.de/rooms/930919

Apfelbäumchen klein
3cecf6986f
Rechner
Familie
Kinder2
akt5
lb2
Jungen

 1%

Wüstenkinder
Weltbunt
Sammeln
hunger
Kindersterblichkeit
Finger
maedchen_buch

Copyright

2002-2016

Design & Code

1% für Kinder

e. V.

Webdesigner:

dieter gefeke

Ballons3a
Lusanne
20Jahre Kinderrechte
HandKind
Junge
Ihr Testament

2002 - 2017

 

Internationale Hilfs- und
Bildungsorganisation
©

Gemeinnützige Körperschaft

Für die Kinder dieser Welt

 

Wer heute ein Kind glücklich macht, der sorgt dafür, dass es durch die Erinnerung daran auch in zwanzig Jahren noch glücklich ist

Kate Douglas Wiggin

 

sudanesische Kinder

Erbschaftssteuer

1% für Kinder e. V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das von Ihnen dem Verein testamentarisch zugewandte Vermögen kommt deshalb ungeschmälert den Kindern in ärmsten Ländern der Welt zugute.

Sie möchten gern Ihren Nachlass regeln und schon jetzt dafür Sorgen, dass Ihr Vermögen bzw. Ihre Vermögenswerte oder Teile davon für Sie weiterleben.

Bruecke

Sie können den Kindern in der Welt durch den 1% für Kinder e. V. eine lebenslange Grundlage vermachen, damit diese ein würdiges, erfülltes und glückliches Leben führen können.

Mit Ihrer Hilfe tun Sie ein gutes Werk für die Kinder dieser Welt, welches niemals sterben kann. Alles, was Sie für Kinder tun, wird ewig leben. Sie werden nicht vergessen werden.

Wenn Sie in Ihrem Testament den Verein 1% für Kinder begünstigen möchten, so sprechen Sie bitte darüber mit Ihrem Rechtsanwalt. Er kennt sich bestens damit aus, er kann Ihnen helfen, es richtig zu machen.

Sie können sich auch an das Präsidium des 1% für Kinder e.V. wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

In Ihrem Testament können Sie festlegen, ob Sie den Kindern weltweit oder in einem bestimmten Land helfen wollen.

Sie können es uns erlauben, Einrichtungen nach Ihrem Namen zu benennen.

Ihr Leben war sinnvoll und es hat sich gelohnt, wenn es durch die Kinder weiterlebt.

Der 1% für Kinder e. V. ist als besonders förderungswürdige, gemeinnützige Körperschaft anerkannt und eingetragen.

Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. So könnten Sie ungeschmälert und gezielt ein gutes Werk tun und in guter Erinnerung bleiben.

 1% für Kinder

...das macht wirklich Sinn

für Ihr Testament.

Fontaine

Mich lässt der Gedanke an den Tod in völliger Ruhe. Ich möchte keineswegs das Glück entbehren, an eine künftige Fortdauer zu glauben, denn ich habe die feste Überzeugung, dass unser Geist ein Wesen ist von unzerstörbarer Natur, ein Fortwirken von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Johann Wolfgang v. Goethe

 

test3
Celle, Juli 2006

1% für Kinder

...das macht wirklich Sinn!

Weltweit!

 

south_america

 

Bitte berücksichtigen Sie 1% für Kinder in Ihrem Testament

Togo Masern

 

[Willkommen] [Die Idee] [Unser Leitbild] [So helfen Sie] [Fördermitglied] [Ihr Testament] [Aktuelles] [Mitglieder] [Bausteine] [Presse] [Impressum]