Regenbogen
Helfen in der Welt
Geldspenden
Danke1
urlaub-buchen-vereine-1-klein
Apfelbäumchen klein
Gästehaus

Willkommen in der Residenzstadt Celle.Übernachten Sie gut im Gästehaus im Garten!

click

gefina

Geschäftsstelle

1% für Kinder e. V.

 

GIFlogoColorSmall[1]
3cecf6986f
kinderrechte
GIFlogoColorSmall
Info2022
astrid_lindgren_2
Spende
GIFlogoColorSmall
Horst-Koehler
Bruecke
Ulrike 16

 

Copyright

2002-2023

Design & Code

Webdesigner:

Dieter Gefeke

 

GIFlogoColorSmall
Bilderbuch
id3
KidsHypo
Hoffnung 24
Hoffnung 17
Letzter Wille
2015
africa_pol00

1% für Kinder

bekommt Geldspenden

auch von der

gegeherz

 

Dez.2019 (2)
ukraine-g8544d22a8_1920
Ihr Testament

2002 - 2023

GIFlogoColorSmall

Internationale Hilfs- und
Bildungsorganisation
©

Gemeinnützige Körperschaft

immer aktuelles auf Facebook

www.facebook.com/1-f%C3%BCr-Kinder-e-V-894324143945787

Bitte

jeder EURO hilft Kindern!

 

Für die Kinder dieser Welt

P1 Testament

“Wer heute ein Kind glücklich macht, der sorgt dafür, dass es durch die Erinnerung daran auch in zwanzig Jahren noch glücklich ist”

10 Gebote

Erbschaftssteuer

1% für Kinder e. V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das von Ihnen dem Verein testamentarisch zugewandte Vermögen kommt deshalb ungeschmälert den Kindern in ärmsten Ländern der Welt zugute.

Letzter Wille

Sie möchten gern Ihren Nachlass regeln und schon jetzt dafür Sorgen, dass Ihr Vermögen bzw. Ihre Vermögenswerte oder Teile davon für Sie weiterleben.

 

Sie können den Kindern in der Welt durch den 1% für Kinder e. V. eine lebenslange Grundlage vermachen, damit diese ein würdiges, erfülltes und glückliches Leben führen können.

Mit Ihrer Hilfe tun Sie ein gutes Werk für die Kinder dieser Welt, welches niemals sterben kann. Alles, was Sie für Kinder tun, wird ewig leben. Sie werden nicht vergessen werden.

Wenn Sie in Ihrem Testament den Verein 1% für Kinder begünstigen möchten, so sprechen Sie bitte darüber mit Ihrem Rechtsanwalt. Er kennt sich bestens damit aus, er kann Ihnen helfen, es richtig zu machen.

Sie können sich auch an das Präsidium des 1% für Kinder e.V. wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

In Ihrem Testament können Sie festlegen, ob Sie den Kindern weltweit oder in einem bestimmten Land helfen wollen.

Sie können es uns erlauben, Einrichtungen nach Ihrem Namen zu benennen.

Ihr Leben war sinnvoll und es hat sich gelohnt, wenn es durch die Kinder weiterlebt.

Der 1% für Kinder e. V. ist als besonders förderungswürdige, gemeinnützige Körperschaft anerkannt und eingetragen.

Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. So könnten Sie ungeschmälert und gezielt ein gutes Werk tun und in guter Erinnerung bleiben.

 1% für Kinder

...das macht wirklich Sinn

für Ihr Testament.

Fontaine

Mich lässt der Gedanke an den Tod in völliger Ruhe. Ich möchte keineswegs das Glück entbehren, an eine künftige Fortdauer zu glauben, denn ich habe die feste Überzeugung, dass unser Geist ein Wesen ist von unzerstörbarer Natur, ein Fortwirken von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Johann Wolfgang v. Goethe

 

1% für Kinder

...das macht wirklich Sinn!

Weltweit!

 

south_america

Bitte berücksichtigen Sie 1% für Kinder in Ihrem Testament

 

 

Kerze

Danke, für immer.

 

[Willkommen] [Die Idee] [Unser Leitbild] [So helfen Sie] [Fördermitglied] [Ihr Testament] [Aktuelles] [Mitglieder] [Presse] [Impressum]